Beabsichtigt war, die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig zu beantragen. Nach einer Reihe von Gesprächen wurde aber beschlossen, dass unser Verein mit der vorhandenen Satzung bestehen bleiben soll. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die mit der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützig verbundenen Einschränkungen den mit der Anerkennung verbundenen steuerlichen Vorteil nicht aufwiegen.